Der erste Schritt
Erstkontakt
Zwischen dem Entschluss und dem ersten Termin liegen meist nur zwei Schritte. Diese Seite beschreibt beide und sagt, worauf Sie sich einstellen können.
Wie kommt der erste Termin zustande?
Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie an. Eine kurze Schilderung Ihres Anliegens genügt; alles Weitere klären wir im Rückruf. Ohne Überweisung geht das ebenso.
Behandlungszeiten sind Gesprächszeiten, deshalb erreichen Sie uns nicht durchgehend. Hinterlassen Sie in dem Fall bitte eine Nachricht auf der Mailbox; wir rufen selbst zurück.
Worum geht es im Erstgespräch?
Zunächst hören wir zu. Danach ordnen wir Ihre Beschwerden fachlich ein und benennen, was aus unserer Sicht dahinterstehen kann. Sie erhalten eine begründete Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Eine Entscheidung müssen Sie an diesem Tag nicht treffen. Sollte ein anderer Weg tragfähiger sein, etwa eine ärztliche Abklärung oder ein Platz mit Kassenzulassung, weisen wir darauf hin.
Welche Unterlagen sind hilfreich?
Notwendig ist keine Vorbereitung. Nützlich sind vorhandene Befunde, Entlassbriefe oder eine Übersicht Ihrer Medikamente. Denken Sie bitte an Ihre Versicherungsdaten.
Womit Sie beginnen, entscheiden Sie selbst. Für alles Besprochene gilt die Schweigepflicht nach § 203 StGB.
Was folgt auf das Erstgespräch?
Passt es für beide Seiten, planen wir die weiteren Sitzungen und halten die Rahmenbedingungen schriftlich fest. Wie lange eine Behandlung dauert, ergibt sich aus Anliegen und Verlauf.
Was die Behandlung kostet und wer sie trägt, lesen Sie unter Fachliche Informationen und in den häufigen Fragen.
Wohin wenden Sie sich in einer Krise?
Bei akuter Gefahr gilt der Notruf 112; ärztliche Hilfe außerhalb der Sprechzeiten vermittelt der Bereitschaftsdienst unter 116 117. Die Telefonseelsorge berät rund um die Uhr kostenfrei unter 0800 111 0 111 sowie 0800 111 0 222.
Einen Notdienst können wir nicht leisten; außerhalb der vereinbarten Termine sind wir nicht erreichbar.